Leseprobe: Der Zugang zum Beruf

Mann mit Kaffeebecher vorm offenen BuchWie werde ich Taxi- oder Mietwagenunternehmer?

1. Subjektive Berufszugangsvoraussetzungen (Nachweise und Unbedenklichkeitsbescheinigungen erbringen Sie)

1.1 Nachweise, die vorgelegt werden müssen:

1.1.1 Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, auf Anfrage auch durch Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (mit Sitz in Berlin). Beim polizeilichen Führungszeugnis muss die „uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragt werden.
Die Behörde informiert das Gewerbezentralregister zum Namen, Wohn –und Betriebssitz und zu Gründen über den Konzessionsantrag.

Das Gewerbezentralregister registriert Verkehrsverstöße und ob jemand als Unternehmer straffällig geworden ist.
Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten aufgrund von gewerblichen Verstößen über einer Höhe von mehr als € 200 eingetragen (§149 Absatz 2 Nummer 3 Gewerbeordnung).
Die Löschungsfristen betragen nach Rechtskraft der Entscheidung laut § 153 Gewerbeordnung für Beträge bis €300 drei Jahre und über €300 fünf Jahre.
(Das Gewerbezentralregister nicht verwechseln mit dem Bundeszentralregister, das Straftaten erfasst.)

1.1.2 Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder einer gleichwertigen Bescheinigung nach Bundesgesetzblatt Jahr 2000 Teil I Nr. 27 ausgegeben am 23. Juni 2000 zu Anlage 6 Absatz 1 PBZugV:

Bücherrei, Mädchen steht mit rotem Buch vor einem Buchregal„Als Abschlussprüfungen nach § 6 Abs. 1 gelten:
1. Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
Schwerpunkt: Personenverkehr,
2. Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
3. Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen
Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
4. Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich
Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der
Fachhochschule Heilbronn,
5. Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der
Technischen Universität Dresden.“

1.1.3 Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch eine Bank, einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater, in dem Eigenkapital für das erste Taxi eine Höhe von €2250 und für jedes weitere Taxi eine Höhe von €1250 bescheinigt wird. Auch dürfen keine größeren Beiträge den Sozialversicherungsträgern und keine größeren Steuerbeträge dem Finanzamt geschuldet sein, die unternehmensbezogen sind.

1.2 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die vorgelegt werden müssen:
(1-4 als gesetzliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen und 5-6 jedenfalls in München)

1.2.1 Das Finanzamt bescheinigt für die Einkommen- und Lohnsteuer die steuerliche Zuverlässigkeit.

1.2.2 Die zuständige Gemeinde (Gewerbesteueramt oder Stadtsteueramt) muss außerdem die steuerliche Zuverlässigkeit wie für die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und KFZ-Steuer bescheinigen (auch wenn bisher keine angefallen waren).

1.2.3 Die Krankenkasse (jedenfalls die AOK auch für bei der AOK Nichtversicherte) bescheinigt die bisher ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (auch wenn bisher keine angefallen waren).
1.2.4 Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft mit Sitz in Hamburg bescheinigt die bisher ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen (auch wenn bisher keine angefallen waren).

1.2.5 Beim Amtsgericht ist eine Insolvenzauskunft einzuholen.

2. Objektive Berufszugangsvoraussetzungen (Nachweise erbringt die Behörde)

2.1 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern

2.2 Stellungsnahme der Gewerkschaft ver.di

2.3 Stellungnahme des Landesverbandes der Arbeitgeber, z.B. beim Bayerischen Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.

2.4 Auskunft aus dem Fahreignungsregister, ehemals Verkehrszentralregister, des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.
Das Fahreignungsregister erfasst Verstöße gegen die StVO nach einem bestimmten Punktesystem. Eine Selbstauskunft in Flensburg ist mit Identitätsbescheinigung möglich. Jedenfalls im Bundesland Bayern gilt seit dem 1. Mai 2015 die 0,29 Promille-Grenze, wie sie auch seit jeher bei den KfZ-Versicherungen galt: In Bayern, und gegebenenfalls auch in manchen anderen Bundesländern, muss man mit einem Fahrfehler ab 0,3 Promille möglicherweise bereits zur medizinischen psychologischen Untersuchung.

Wenn alle Nachweise vorliegen, prüft die Behörde auf schriftlichen Antrag die Erteilung einer Konzession in der Regel innerhalb von ein bis drei Monaten.
Vorrangig werden Anträge geprüft, wenn der Antrag auf Hauptbeschäftigung gestellt wird und die Konzession nicht verpachtet werden soll. Ein Antragsteller kann nur eine Taxikonzession beantragen. Mietwagenkonzessionen können zugleich neben der Taxikonzession beantragt werden. Auch kann eine Firma mit bestehender Taxikonzession gekauft und zugleich veranlasst werden sich auf die Warteliste setzen zu lassen.

3. Sonstige Nachweise mit der Gründung einer Firma

Diese sind erst ab dem Schreiben der Behörde der Genehmigung des Konzessionsantrages mit einer Frist von drei Monaten (Stand: Herbst 2012 für München - tel. Auskunft Taxibüro vom 19.11.2012) - also vor der tatsächlichen Betriebsgenehmigung und damit Konzessionserteilung durch die Genehmigungsbehörde - zu erbringen.

Der Betriebssitz muss nachgewiesen werden.
Wohnt der Unternehmer im Betriebssitz seiner Betriebssitzgemeinde, so kann mit Vorlage des Personalausweises der Wohnsitz als Betriebssitz angemeldet werden. Jedenfalls muss am Schild der Türklingel und am Briefkasten der Name des Unternehmers stehen.

Die Gewerbeanmeldung kann von der Behörde jedenfalls in München gleich mit ausgestellt werden, wenn mit dem Taxi bei der Genehmigungsbehörde vorgefahren wird und der Nachweis der erfolgten Hauptuntersuchung des Taxi mit der Untersuchung nach Kriterien der BOKraft (Betriebsordnung Kraftfahrzeugunternehmen) der Behörde vorgelegt wird. (Stand Sommer 2013 – tel. Auskunft Taxibüro München vom 9.8.2013)

Die Behörde stellt die Genehmigungsurkunde aus.
(Die Gewerbeanmeldung muss spätestens mit der Genehmigung des Antrages, dem Erhalt der Genehmigungsurkunde, geschehen.)
Ist die Gewerbeanmeldung erfolgt, informieren Sie hierüber die IHK, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft.
Anstelle der Genehmigungsurkunde führen Sie den Konzessionsauszug im Taxi mit.
Die Genehmigungsurkunde legen Sie bei der Verlängerung der Konzession, bei Fahrzeugwechsel und bei Ortswechsel des Betriebssitzes vor.

4. Voraussetzung für Fahrer
Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Fahrer brauchen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit den erforderlichen Eigenschaften und Qualifikationen:

➢ Alter mindestens 21 Jahre

➢ Mindestens seit zwei Jahren den Führerschein der Klasse B

➢ Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (Ausnahme: Mietwagenfahrer in
Ortschaften unter 50.000 Einwohner benötigen keinen Nachweis der
Ortskunde)

➢ Ein amtsärztliches Attest, das die geistige und körperliche Eignung
(Reaktionstest, Urinkontrolle) sowie das Sehvermögen bescheinigt (Sehtest
für Nah- und Fernsicht, gegebenenfalls mit Brille , Gleitsichtbrille oder
Kontaktlinsen).
Personen ab 60 Jahren benötigen ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches
Gutachten.

Nach fünf Jahren ist eine erneute amtsärztliche Untersuchung zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nötig, jedoch keine neue Ortskundeprüfung. Wird die Fünfjahres-Frist zum Antrag auf Verlängerung versäumt, so muss die Erlaubnis neu beantragt werden. Auch eine erneute Ortskundeprüfung ist gegebenenfalls notwendig. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres ist jedenalls ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bei Verlängerung vorzulegen.

➢ Die erteilte Genehmigung gilt nur für die Betriebssitzgemeinde.
➢ Eine Sondergenehmigung besteht am Münchener Flughafen. Hier dürfen aus
München zugelassene Taxi auch auf Fahrgäste warten und sie an ihr
gewünschtes Fahrziel verbringen. (Der Begriff Betriebssitzgemeinde nicht
verwechseln mit dem Begriff Pflichtfahrgebiet. Das Pflichtfahrgebiet legt die
Gemeindeverwaltung fest.)

Lediglich mit den Nachweisen und Bescheinigungen zu den subjektiven Berufszugangsvoraussetzungen wird der schriftliche Antrag auf Konzessionserteilung bei der Genehmigungsbehörde (Untere Straßenverkehrsbehörde) gestellt. Die Behörde holt die Nachweise der objektiven Berufszugangsvoraussetzungen, auch bei den drei gesetzlichen Anhörstellen (IHK, Gewerkschaft ver.di, Landesverband Bayer. Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.), ein.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der IHK:

HIER GEHTS ZUR IHK PRÜFUNG