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Taxi-Trennscheibe

Viele Zeitungen haben zu diesem Thema bereits berichtet und geschrieben, auch daß das schwere akute respiratorische Syndrom-Coronavirus-2 zeitweilig wäre.

Folgende Infos ohne Gewähr -: Wichtig sei, daß Taxi-Trennscheiben mit Polycarbonat 

https://de.wikipedia.org/wiki/Polycarbonate

ausgestattet seien. Denn diese mit Polycarbonat ausgestatteten Taxi-Trennscheiben seien bruchsicher.

Fahrtenbuch für's Taxi anstelle der 1%-Lösung

An jedem Tag nach der Fahrt muss in's Fahrtenbuch u.a. - neben den in Fahrtenbüchern üblichen Angaben - eingetragen werden, dass alle Fahrten am Tag innerhalb dem Pflichtfahrgebiet waren, wenn die Taxifahrten innerhalb dem Pflichtfahrgebiet für Taxler waren (z.B. für den Betriebssitz in München München und alle angrenzende Landkreise). Falls Fahrten waren, die darüberhinaus waren, sollte unbedingt nach jedem Tag in's Fahrtenbuch eingetragen werden das Reiseziel; also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, wie lange Sie angestellte Taxifahrer beschäftigen dürfen.
Halten Sie elf Stunden Arbeitsruhe zwischen den Schichten Ihrer Arbeitnehmer ein.
Lassen Sie Ihre Arbeitnehmer nicht länger als 48 Stunden wöchentlich in der Regel arbeiten.
Machen Ihre Arbeitnehmer eine halbe Stunde Pause innerhalb der ersten sechs Stunden Ihrer Arbeitszeit halten Sie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ein; eine weitere viertel Stunde Pause innerhalb der ersten neun Stunden Ihrer Arbeistzeit ist zu nehmen.

Fiskaltaxameter

Seit dem 1.1.2017 gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Fiskaltaxameter nach dem Insikaverfahren (www.insika.de) im Taxi zu installieren. Hierbei wird im Taxameter eine Art Simkarte der Bundesdruckerei bei der Aufzeichnung aller Fahrten zwischengeschaltet, die die Fahrtdaten an das Finanzamt übermitteln soll. 
Näheres:

Anwendungserlass zu 146a Abgabenordnung - Bundesfinanzministerium (Suche @google) 

 

2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.pdf

Umsatzsteuer im Ausland

Im August 2016

Wie und wo ein Taxiunternehmer bei Fahrten im ausländischen Inland die Umsatzsteuer in Deutschland abrechnen muss, aus dem er kommt.

Für Österreicher und andere gilt innerhalb Deutschlands das deutsche Umsatzsteuergesetz, auch wenn Sie in Österreich oder anderen Ländern einkommensteuerpflichtig sind; wie auch für Schweizer und andere Unternehmer, die in einem Ausland wie Deutschland eine Steuernummer zur umsatzsteuerlichen Erfassung erwerben wollen.

Für Österreicher und Schweizer, und andere, mag Deutschland Ausland sein.

Über die Mehrwertsteuer in Deutschland

Die Mehrwertsteuer bezahlt der Endverbraucher.

Sie heißt in Eingangsrechnungen Vorsteuer und in Ausgangsrechnungen Umsatzsteuer.

Laut § 22 (1) Satz 1 Umsatzsteuergesetz sind Unternehmer verpflichtet ihre Aufzeichnungen derart zu gestalten, dass sie Grundlage für die Berechnung dieser Steuer sein können.

Pflichten

Frau wartet auf ein Taxi

Der Unternehmer hat eine Betriebspflicht für das Taxi. Die Betriebspflicht bedeutet, dass das Fahrzeug in der Betriebssitzgemeinde des Unternehmens bereit gehalten (einsatzfähig) sein muss, um Geld zu verdienen. Der Betriebssitz muss im Gebiet der Betriebssitzgemeinde liegen. Wechselt ein Unternehmen seinen Betriebssitz, so muss in der neuen Betriebssitzgemeinde eine neue Taxikonzession erworben werden.

Mehrwertsteuer in Österreich für Taxler 10%

Taxler müssen in Österreich beim Finanzamt Graz-Stadt 10 % Mehrwertsteuer für die innerhalb Österreichs getätigten Umsätze abführen. 
Jedenfalls ist eine Jahresumsatzsteuererklärung bis zu einem Umsatz in Österreich in Höhe von 30.000 € netto dort in Graz-Stadt bis spätestens 15. Februar den Folgejahres abzugeben !

Eine hierfür benötigte österreichische Steuernummer können Sie wie folgt erhalten:

Telefon 0043 50 233 5 38 041

Telefax 0043 50 233 59 38 041

Zur Kindersicherung in Taxi und Mietwagen

Über die Kindersicherungspflicht gemäß § 21 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Gehen Sie über die Menüleiste und wollen den gesamten Artikel anzeigen: Bitte die Überschrift "Zur Kindersicherung in Taxi und Mietwagen" (links oben stehend) mit der linken Taste anklicken.

Uber (siehe P.P.P.P.S Europäisches Gerichtsurteil)

Uber stellt in Frankreich seinen Fahrdienst UberPop vorerst ein: 

("Deutsche Uber-App kommt vor Europäischen Gerichtshof" aus dem Internet der Wochenzeitung Zeit (online) aus Mai 2017; - ) Siehe P.S. (unten)

Warten wir es ab: