Über die Mehrwertsteuer in Deutschland

Die Mehrwertsteuer bezahlt der Endverbraucher.

Sie heißt in Eingangsrechnungen Vorsteuer und in Ausgangsrechnungen Umsatzsteuer.

Laut § 22 (1) Satz 1 Umsatzsteuergesetz sind Unternehmer verpflichtet ihre Aufzeichnungen derart zu gestalten, dass sie Grundlage für die Berechnung dieser Steuer sein können.

Gegebenenfalls gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % für das Taxi, nie für den Mietwagen (19%), und beim Taxi nur bei Personenbeförderungen 7%, nicht bei Besorgungsfahrten (19%).
(Vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 respektive 5% anstelle von 7% und 16% anstelle von 19% Umsatzsteuer.)

 

cuba taxi

 

Innerhalb der Betriebssitzgemeinde gilt der Steuersatz von 7 % unabhängig von der Anzahl gefahrener Kilometer.

Führt eine Personenbeförderungsfahrt aus der Betriebssitzgemeinde hinaus, so gilt ab einer Fahrt von 50 Kilometern der Steuersatz von 19 % vom ersten Kilometer an.

Auch für Fahrten außerhalb der Betriebssitzgemeinde gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %  bei Personenfahrten bis zu 50 Kilometern.

(Befindet sich ein Taxler auf direkter Rückfahrt zu seiner Betriebssitzgemeinde, darf er außerhalb seiner Betriebssitzgemeinde Einsteiger aufnehmen. Auch vorbestellte Fahrten darf ein Taxler außerhalb seiner Betriebssitzgemeinde durchführen.)

Die Quelle (Bundesfinanzhof (BFH) - Urteil mit Aktenzeichen V R 68/05 zum ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7% anstelle von 19% gibt Aufschluss über den Unterschied von Wartefahrten (19%) zu Doppelfahrten (7%):

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20R%2068/05

Fährt ein Taxler eine Person zu einem Ort und fährt auf diese Person wieder zum Ausgangsort zurück, so ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Warte- oder Doppelfahrt handelt.