Fahrtenbuch für's Taxi anstelle der 1%-Lösung

An jedem Tag nach der Fahrt muss in's Fahrtenbuch u.a. - neben den in Fahrtenbüchern üblichen Angaben - eingetragen werden, dass alle Fahrten am Tag innerhalb dem Pflichtfahrgebiet waren, wenn die Taxifahrten innerhalb dem Pflichtfahrgebiet für Taxler waren (z.B. für den Betriebssitz in München München und alle angrenzende Landkreise). Falls Fahrten waren, die darüberhinaus waren, sollte unbedingt nach jedem Tag in's Fahrtenbuch eingetragen werden das Reiseziel; also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

Näheres hierzu (Quelle) III. Ermittelung des tatsächlichen Nutzwertes hier 3. Anforderungen an ein Fahrtenbuch hier b. 26 "Taxifahrer, Fahrlehrer Bei Fahrten eines Taxifahrers im sog. Pflichtfahrgebiet ist in Bezug auf den Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchte Geschäftspartner ausreichend, täglich zu Beginn und Ende der Gesamtheit dieser Fahrten den Kilometerstand anzugeben mit der Angabe "Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet" o.ä. Wurden Fahrten durchgeführt, die über dieses Gebiet hinausgehen, kann auf die genaue Angabe des Reiseziels nicht verzichtet werden. "

BMF v. 18.11.2009 - IV C 6 - S 2177/07/10004 BStBl 2009 I S. 1326

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/354321/

Quelle: NWB Datenbank

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