Mehrwertsteuer in Österreich für Taxler 10%

Taxler müssen in Österreich beim Finanzamt Graz-Stadt 10 % Mehrwertsteuer für die innerhalb Österreichs getätigten Umsätze abführen. 
Jedenfalls ist eine Jahresumsatzsteuererklärung bis zu einem Umsatz in Österreich in Höhe von 30.000 € netto dort in Graz-Stadt bis spätestens 15. Februar den Folgejahres abzugeben !

Eine hierfür benötigte österreichische Steuernummer können Sie wie folgt erhalten:

Telefon 0043 50 233 5 38 041

Telefax 0043 50 233 59 38 041

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/ust-veranlagungsverfahren.html

https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Verf19.pdf?open=import

https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Verf26.pdf

https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2017/U1a.pdf

https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2017/U1.pdf

 

(Vergessen Sie bitte nicht, wenn Sie nach Österreich fahren, Ihr Taxidachzeichen abzumontieren oder zu verdecken und allenfalls den Datenfunk zu deaktivieren.) Falls allenfalls jemand in Deutschland ein Taxi - etwa zu einer Werkstatt - fährt und diejenige oder derjenige keinen Personenbeförderungsschein besitzt, empfiehlt es sich zudem die Konzessionsnummer abzudecken, welche innen wie aussend stehend vom Fahrgast in Deutschland lesbar anzubringen ist.

Formulare für Taxler aus Österreich, die nach Deutschland fahren, gibt es ebenso ein Antragsformular; für die dann in Deutschland abzuführende Umsatzsteuer.

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Auslandssachverhalte/Auslaendische_Unternehmer/default.php?f=Muenchen&c=n&d=x&t=x